Kosten

Ein unverbindliches Vorgespräch ca. 10 - 15 min. ist kostenlos. (nur nach Terminabsprache)

Die erste Sitzung dauert ca. 2 Stunden und umfasst Aufklärung, Erstanamnese, die Zielformulierung sowie eine Hypnose - oder Gesprächstherapie.


Die Kosten dafür betragen 90 € - 120 €.

 

Dauer und Kosten der Folgesitzungen können je nach Erfordernis und angewandter Therapie variieren.


1 - 1,5 Stunden = 75€ - 90 €
über 2 Stunden = ca. 120 €

Doppelsitzungen = ca. 160 €

 

Hausbesuche:

Neben den Behandlungskosten fällt eine Kostenpauschale von ca. 25 € an. Zuzüglich Kilometergeld von 30 Cent pro Kilometer. (Hin– und Rückfahrt). 

 

Die Rechnung kann nur in Bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Obwohl die Hypnotherapie eine wissenschaftlich anerkannte Methode ist, gehört sie nicht zu den sogenannten Richtlinienverfahren. Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Behandlungskosten in der Regel nicht.
Die Erstattungspraxis der privaten Krankenversicherungen (PKV) und der Beihilfe sind sehr unterschiedlich. Als Heilpraktiker kann ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausstellen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Eine Nichterstattung bzw. eine Teilerstattung entbindet Sie dabei nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung.

Steuerliche Absetzbarkeit und Übernahme der Kosten

Selbst bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt, sofern diese einen Grenzsatz überschreiten. (§ 13 II SGB V).

Zusatzversicherung für Heilpraktiker/ HP Psychotherapie

Heilpraktiker Leistungen sind in der Regel Privatleistungen. Für gesetzlich Versicherte bietet es sich daher an, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens

Die Systemische Therapie und die Hypnosetherapie werden auf Antrag von vielen privaten Krankenkassen übernommen, wenn keine Ausschlussklausel im Vertrag vermerkt ist. Manche privaten Krankenkassen übernehmen in Einzelfällen auch bei fehlendem Rechtsanspruch auf Anfrage Therapiekosten, wenn dies zur Überbrückung der Wartezeit erforderlich ist, bis ein kassenzugelassener Therapeut gefunden werden kann.

Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens

Bei psychotherapeutischer Behandlungen durch einen Heilpraktiker besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Therapiekosten. Die Kosten für die Therapiesitzungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Krankenkassen über das sog. Kostenerstattungsverfahren übernommen werden, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass kein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit (i.d. Regel 3 Monate) gefunden wurde. Der Therapeut muss die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben. Für das Kostenerstattungsverfahren muss vor Beginn der Behandlung ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Bei der gesetzlichen Krankenkasse sollten Sie als Patient zudem darauf verweisen, dass Sie für Ihre Problemsituation eine systemische Therapie benötigen. Sofern die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt wird, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder zum Teil.

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